Beschreibung
Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in mit Behandlungspflege
gemäß §132a SGB V inkl. gerontopsychiatrischer Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft „Demenzbegleiter“ nach §87b Abs. 3, SGB XI
Die Ausbildung hat einen Gesamtumfang von 560 U-Std. und ist in einen Basiskurs Pflegehelfer/in, eine Zusatzqualifizierung Betreuungskraft gem. § 87b Abs.3 SGB XI. und in eine Aufbauqualifizierung in der
Behandlungspflege gegliedert. Die TeilnehmerInnen erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung im Rahmen der Behandlungspflege gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 u. 2.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten detaillierten Zertifikat belegt werden. Die Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen sach- und fachgerechten theoretischen
Schulungsmaßnahme gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach § 87b Abs.3 SGB XI.
Ausbildung zum Pflegehelfer/in [5.209 KB]
Seminarinhalte
Basiskurs Pflegehelfer/in
- Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege/Pflegemodelle
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege
- Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege
- Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
Umfang: 240 Unterrichtsstunden
Zusatzqualifizierung in der Behandlungspflege
Modul 1 „Blutdruckmessung“
Modul 2 „Ernährung im Alter und Blutzuckermessung“
Modul 3 „Medikamentengabe“
Modul 4 „Injektionen, sub cutan und Richten von Injektionen“
Modul 5 „Umgang mit Kompressionsstrümpfen“
Modul 6 „Versorgung von Dekubiti bis Grad II“
Modul 7 „Versorgung eines SPK und Umgang mit einer (PEG)“
Modul 8,9 „Flüssigkeitsbilanzierung, Augentropfen und -salben“
Modul 10 „Instillation, Klistiere, Klysma“
Modul 11 „Inhalation“
Modul 12 „Medizinische Einreibung, Durchführung
dermatologischer Bäder, Kältetherapie„
Modul 13 „Hygiene“
Modul 14 „Notfall“
Modul 15 „Haftungsrecht“
Umfang: 160 Unterrichtsstunden
Zusatzqualifizierung zur Betreuungskraft
- Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
- Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Umfang: 160 Unterrichtsstunden
Gesetzliche Grundlagen:
Die Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen schafft die Voraussetzung dafür, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte ausschließlich zulasten der Pflegeversicherung einstellen und leistungsgerechte Zuschläge zur Pflegevergütung mit den Pflegekassen vereinbaren können. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte sollen insbesondere durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen (z. B. Malen und Basteln, Spaziergänge und Ausflüge etc.) das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen positiv beeinflussen und dürfen keine Aufgaben von ausgebildeten Altenpflegern übernehmen. Sie erhalten einen dokumentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte theoretische Schulung im Rahmen der Behandlungspflege LG1 und LG2 gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 13 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" - Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege der Leistungsstufe 1 u. 2 (§37 SGB V) und Anlage 1