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Die richtige Auslandskrankenversicherung

Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollte diese Versicherung unbedingt in Ihrem Reisegepäck mit dabei sein - insbesondere dann, wenn Sie sich außerhalb der Europäischen Union (EU) aufhalten.

Zwar können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im europäischen Ausland ambulant behandeln lassen, dennoch bleiben selbst beim Urlaub in den Nachbarländern Lücken. So kommt es immer wieder vor, dass bei der Behandlung von Ausländern vom Arzt der teure Tarif für Privatpatienten abgerechnet wird. Außerdem muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für den Rücktransport übernehmen. Wenn Sie sich nicht extra versichert haben, müssen Sie solche Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Für den Urlaub im Ausland ist daher der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ratsam, zumal sich die Preise für den Schutz in erfreulich engen Grenzen halten. Für Einzelpersonen gibt es den Versicherungsschutz bereits zum Preis von 5 bis 7 Euro pro Jahr, bei Familienpolicen beginnt der Einstieg bei rund 15 Euro Jahresbeitrag. In diesen Preisen enthalten ist die Absicherung für Auslandsreisen, die meist je nach Anbieter maximal 42 bis 45 Tage dauern dürfen. Wenn Sie länger im Ausland bleiben wollen, müssen Sie sich je nach Aufenthaltsdauer ein individuelles Angebot erstellen lassen.

Übernommen werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und bei Bedarf der Rücktransport nach Deutschland. Angesichts der niedrigen Prämien und der umfassenden Absicherung ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für alle Auslandsurlauber empfehlenswert.

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Wenn Sie bereits über eine private Voll- oder Zusatzkrankenversicherung verfügen, sollten Sie jedoch zuvor prüfen, ob dieser Schutz nicht schon in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist. Auch einige Kreditkartengesellschaften und Anbieter von Autoschutzbriefen haben eine solche Police in den Jahresbeitrag mit eingeschlossen. Aber Achtung! Mitunter gilt der Schutz nur, wenn die Reise mit Kreditkarte bezahlt wurde.

Beim Umgang mit der Auslandskrankenversicherung ist wichtig, dass im Fall des Falles die Originalbelege für die Behandlungskosten aufbewahrt und an die Versicherung weitergegeben werden. Denn es gilt der Grundsatz: Nur wenn Originale eingereicht werden, muss die Versicherung die Kosten erstatten.

Die richtige private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung: Diese Police schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen

Der Schutz gegen Haftungsansprüche Dritter bei Missgeschicken ist ganz klar ein Muss für jeden Haushalt. Denn von Gesetzes wegen gilt: Für einen Schaden, den Sie auch nur mit geringer Fahrlässigkeit verursacht haben, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Personen verletzt werden oder hoher Sachschaden entsteht, können die Erstattungsansprüche der Geschädigten Sie im schlimmsten Fall finanziell ruinieren, sofern Sie keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Um dieses zwar seltene, aber durchaus vorhandene Risiko auszuschalten, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn Sie für einen Schaden aufkommen müssen, den Sie bei einer dritten Person verursacht haben.

Allerdings übernimmt die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht in jedem Fall, denn in den jeweiligen Versicherungsbedingungen wird die Haftungsübernahme bei manchen Konstellationen ausgeschlossen. So gibt es meist keine Haftungsübernahme bei

  • Schäden an ausgeliehenen Gegenständen, wohl aber an Gegenständen, die mit gemieteten Räumen fest verbunden sind (Fensterbänke, Waschbecken etc.),
  • Schäden, bei denen der Geschädigte ein im selben Haushalt lebender Angehöriger ist oder zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehört,
  • Schäden, die durch motorisierte Fahrzeuge oder durch die Ausübung riskanter Hobbys wie Jagen oder Surfen entstehen,
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind - Beispiel: Brandstiftung.

Die private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die gesamte Familie - auch für die Kinder, sofern sie entweder noch nicht volljährig sind oder noch studieren. Eine Ausnahme sind Single-Versicherungen, bei denen die Mitversicherung weiterer Personen ausdrücklich ausgeschlossen wird. Bei Familien-Haftpflichtversicherungen werden leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt. Auch Partner in eheähnlichen festen Gemeinschaften werden ohne Beitragserhöhung mitversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass der mitversicherte Lebenspartner der Versicherungsgesellschaft namentlich mitgeteilt und in der Police eingetragen wird. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Wenn Kinder jünger als sieben Jahre sind, können sie für ihr Verhalten noch nicht belangt werden - und dann springt die Versicherung nur ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

123Versicherung Tipp!

Manche Versicherer übernehmen bei etwas höherer Prämie auch Schäden, die durch Kinder unter sieben Jahre verursacht werden. Solche Policen können für Sie sinnvoll sein, wenn Sie nicht wollen, dass aufgrund dieser Lücke Ihre Nachbarn oder Verwandten im Schadensfall keinen Ersatz bekommen, weil ein Malheur aus Kinderhand sozusagen als „höhere Gewalt“ eingestuft wird.

Die private Haftpflichtversicherung deckt den Lebensraum ab, der sich außerhalb der beruflichen Tätigkeit befindet, und bietet Ihnen im In- und Ausland Schutz. Während Ihrer Arbeit haftet - sofern Sie nicht selbstständig sind - in der Regel Ihr Arbeitgeber für Ihre Fehler. Doch auch im Privatleben gibt es einige Bereiche, für die eine spezielle Versicherung erforderlich ist, um sich im Schadensfall vor Regressansprüchen zu schützen.

Hier die gängigsten Beispiele:

  • Auto und Motorrad: Für Autos, Motorräder und die meisten anderen motorisierten Fahrzeuge benötigen Sie eine gesonderte Haftpflichtversicherung.
  • Haustiere: Je nach Art des Haustiers ist eine Extraversicherung empfehlenswert, weil diese nicht mitversichert sind. Vor allem Hundebesitzer sollten eine solche Police haben.
  • Baumaßnahmen: Meist übernehmen Haftpflichtversicherungen keine Ansprüche, die aus Missgeschicken bei größeren Baumaßnahmen entstehen. Daher sollten Sie beim Bauen eine Bauherrn-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Eigenes Unternehmen: Selbstständige und Unternehmer benötigen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, um sich auch im Beruf abzusichern.
  • Gefährliche Hobbys: Wenn Sie surfen, mit dem Sportboot unterwegs sind oder jagen, brauchen Sie für solche Aktivitäten eine Extra-Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen einen Schaden verursacht haben, müssen Sie den Fall innerhalb einer Woche der Versicherung melden. Ist die Forderung berechtigt, übernimmt die Versicherung die Regulierung. Ansonsten wird der Anspruch von der Versicherung abgewiesen, und dann sind auch Sie als Kunde aus dem Schneider. Allerdings dürfen Sie auf keinen Fall zuerst den Schaden bezahlen und erst anschließend der Versicherung melden. In diesem Fall würde eine Schuldanerkenntnis Ihrerseits vorliegen - und dann verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz!

123Versicherung Tipp!

Manche Versicherungsgesellschaften bieten die private Haftpflichtversicherung zu erstaunlich niedrigen Jahresbei-trägen an. Doch die Preisvergünstigung wird mit Selbstbeteiligungen von bis zu 250 Euro im Schadensfall erkauft. Das bedeutet: Fällt ein Schaden an, muss der Versicherte die ersten 250 Euro auf jeden Fall aus eigener Tasche zahlen. Andere Anbieter verlangen eine Mindestschadenssumme in gleicher Höhe. Hier wird der Schaden nur komplettbezahlt, wenn er über der Mindestgrenze liegt. Zwar riskieren Sie mit solchen Policen im Ernstfall nicht den finanziellen Ruin. Doch weil sich für einen um rund 20 Euro höheren Jahresbeitrag Versicherungen ohne Selbstbeteiligung abschließen lassen, ist diese Variante meist sinnvoller. Denn: Kommt es im Lauf von zwölf Jahren auch nur zu einem einzigen Schadensfall, kann der Prämienvorteil beim Billiganbieter mit Selbstbehalt in den Wind geschrieben werden.

Text- und Bilderquelle: www.123Versicherung.eu

 

 
   

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